Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.11.2019) |
Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.7.2023)
Betrifft: § 20 Abs. 6 Sicherstellung der Leistung, Qualifikation des Personals (Umsetzung § 113c SGB XI) |
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Verhandlungsunterlagen SGB XI |
Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Pflegeheimen (Vollverhandlung)
Personalkostenübersicht Zur Abbildung der Personalkosten entsprechend § 32 Abs. 3 Satz 1 Rahmenvertrag vollstationäre Pflege im Freistaat Sachsen können die Kostenträger für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr oder für die letzten 12 Monate die Personalkostenübersicht im Zusammenhang mit der Vergütungsverhandlung anfordern. |
vereinfachte Antragsunterlagen für eine Entgeltverhandlung bei einer aktuellen Vergütungsvereinbarung von tarifungebundenen
Pflegeeinrichtungen
Bedingungen: mindestens eine Vollverhandlung nach PSG II, keine Änderung der Platzzahl seit der letzten Verhandlung, keine zusätzlichen Stellen für PHK nach § 84 Abs. 9 SGB XI und / oder PFK nach § 8 Abs. 6 SGB XI Variante 1: Basis regional übliches Entgelt (B1) (für 2024 nicht verfügbar) Aktualisierung zum 1.1.2024 wird zeitnah veröffentlicht Variante 2: Basis vereinfachtes Verfahren (B2) |
Antragsunterlagen zur Umstellung von aktuellen Vergütungsvereinbarungen während der Laufzeit
von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
Aktualisierung zum 1.1.2024, nur anzuwenden, wenn Laufzeit nicht bis 31.12.2023 ausgelaufen ist Variante 1: Umstellung während der Laufzeit auf Basis des regional üblichen Entgelts (C1) Variante 2: Umstellung während der Laufzeit vereinfachtes Verfahren (C2) |
Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Antrag für Ausbildungszuschlag gemäß § 26 Pflegeberufegesetz
und § 84 Abs. 1 SGB XI
gültig für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Grundlage ist der Bescheid für 2024. |
Antrag für Ausbildungszuschlag gemäß § 26 Pflegeberufegesetz
und § 84 Abs. 1 SGB XI
gültig für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Grundlage ist der Bescheid für 2023. |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI. Verwenden Sie diesen Antrag bitte nicht für die Ausbildung nach dem
Altenpflegegesetz oder für die Refinanzierung der Umlage nach dem Pflegeberufegesetz.
Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege gültig für das Ausbildungsjahr 2023 / 2024 |
Azubi nach Altenpflegegesetz |
Antrag auf
Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege
gültig für das Ausbildungsjahr 2023 / 2024 |
SGB V |
Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen
(Stand 1.11.2017)
Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V |
Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V (Muster)
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase |
Rahmenverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen |
AOK
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Knappschaft
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BKK
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vdek
Es besteht kein Rahmenvertrag mit dem vdek mehr. |