Aktuelle Verträge für |
Hinweise zum
Umrechnungstool EEE 2024 zu 2025 für Pflegeheime
Beschluss 11 / 2024 der PSK Sachsen
Tagesbetrag EEE 2025 für Pflegeheime (Bitte zu den Unterlagen nehmen. Wird durch neue Vergütungsvereinbarung ab
1.1.2025 abgelöst.)
SGB XI |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.11.2019) |
Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.7.2023)
Betrifft: § 20 Abs. 6 Sicherstellung der Leistung, Qualifikation des Personals (Umsetzung § 113c SGB XI) |
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Verhandlungsunterlagen SGB XI |
Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Pflegeheimen (Vollverhandlung) |
vereinfachte Antragsunterlagen für eine Entgeltverhandlung bei einer aktuellen Vergütungsvereinbarung von tarifungebundenen
Pflegeeinrichtungen
Bedingungen: mindestens eine Vollverhandlung nach PSG II, keine Änderung der Platzzahl seit der letzten Verhandlung regionales Entgelt 2025 Basis regional übliches Entgelt (B2) mit individuellen Personalkosten nach Ablauf der Laufzeit |
Antragsunterlagen zur Umstellung von aktuellen Vergütungsvereinbarungen während der Laufzeit
von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
regionales Entgelt 2025 (nur anzuwenden, wenn Laufzeit nicht bis 31.12.2024 ausgelaufen ist) Variante 1: Umstellung während der Laufzeit auf Basis des regional üblichen Entgelts (C1) Variante 2: Umstellung während der Laufzeit vereinfachtes Verfahren (C2) |
Ankündigung einer Entgeltänderung gegenüber Bewohnern in Pflegeheimen |
Entgelterhöhung durch
Pflegesatzverhandlung in stationären Pflegeeinrichtungen von Frau RAin Ruser (23.8.21)
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Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen. |
Beschluss der
Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz
vom 1.1.25 bis 31.12.25
für stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen Hinweis: Ab 1.1.2025 ist keine individuelle Antragstellung mehr erforderlich. |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.
Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege gültig für das Ausbildungsjahr 2024 / 2025 |
SGB V |
Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen
(Stand 1.11.2017)
Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V |
Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V (Muster)
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase |
Rahmenverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen |
AOK
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BKK
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Knappschaft
Der Vertrag wurde von der Knappschaft zum 31.3.2024 gekündigt. |