Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.11.2019) |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (Stand 1.6.2012)
Ein vollständig unterzeichneter Vertrag liegt in der Geschäftsstelle des L.V.H.S. vor. |
Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.1.2019)
Betrifft: § 30 Abwesenheit des Pflegebedürftigen |
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Verhandlungsunterlagen SGB XI |
Allgemeine Hinweise zu den verschiedenen Verhandlungsoptionen insbesondere bei Anwendung des regional üblichen Entgelts |
Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Pflegeheimen (Vollverhandlung)
Personalkostenübersicht Zur Abbildung der Personalkosten entsprechend § 32 Abs. 3 Satz 1 Rahmenvertrag vollstationäre Pflege im Freistaat Sachsen können die Kostenträger für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr oder für die letzten 12 Monate die Personalkostenübersicht im Zusammenhang mit der Vergütungsverhandlung anfordern. |
vereinfachte Antragsunterlagen für eine Entgeltverhandlung bei einer aktuellen Vergütungsvereinbarung mit Laufzeitende
bis 31. Januar 2023 von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
Variante 1: Basis regional übliches Entgelt (B1) Variante 2: Basis vereinfachtes Verfahren (B2) |
Antragsunterlagen zur Umstellung von aktuellen Vergütungsvereinbarungen über den 31. Januar 2023
von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
Variante 1: Umstellung während der Laufzeit auf Basis des regional üblichen Entgelts (C1) Variante 2: Umstellung während der Laufzeit vereinfachtes Verfahren (C2) |
Aufforderung zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach § 84 Abs. 9 SGB XI im
Freistaat Sachsen für zusätzliche Pflegehilfskraftstellen
gültig ab 1. Oktober 2021 |
Azubi nach Altenpflegegesetz |
Antrag auf
Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege
gültig für das Ausbildungsjahr 2022 / 2023 |
Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Antrag für Ausbildungszuschlag gemäß § 26 Pflegeberufegesetz
und § 84 Abs. 1 SGB XI
gültig für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Grundlage ist der Bescheid für 2023. |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI. Verwenden Sie diesen Antrag bitte nicht für die Ausbildung nach dem
Altenpflegegesetz oder für die Refinanzierung der Umlage nach dem Pflegeberufegesetz.
Sofern die Ausbildung bereits vor dem 1. März 2023 gestartet ist, nehmen Sie bitte Rücksprache mit uns. Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege gültig für das Ausbildungsjahr 2022 / 2023 |
SGB V |
Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen
(Stand 1.11.2017)
Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V |
Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V (Muster)
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase |
Rahmenverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen |
AOK
|
Knappschaft
|
BKK
|
vdek
Es besteht kein Rahmenvertrag mit dem vdek mehr. |