Aktuelle Verträge für
L.V.H.S. - Mitglieder in Sachsen
Pflegeheime




In der Übersicht sind die über den L.V.H.S. geschlossenen Verträgen und Vereinbarungen zusammengefasst. Jeder Pflegedienst / jede Pflegeeinrichtungen kann einen davon abweichenden Vertrag geschlossen haben. Darauf haben wir keinen Einfluss.

SGB XI

Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.11.2019)
1. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.7.2023 bis 31.12.2025)

Betrifft: § 20 Abs. 6 Sicherstellung der Leistung, Qualifikation des Personals (Umsetzung § 113c SGB XI)
2. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.1.2026)

Betrifft: § 20 Abs. 6 zur Umsetzung § 113c SGB XI und löst den 1. Nachtrag ab.
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19)

Verhandlungsunterlagen SGB XI

Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Pflegeheimen (Vollverhandlung) für einen Laufzeitbeginn ab 1.1.2026
Hinweis: 2026 wird es durch die Änderung des Rahmenvertrages für vollstationäre Pflegeeinrichtungen kein vereinfachtes Verfahren geben.

Ankündigung einer Entgeltänderung gegenüber Bewohnern in Pflegeheimen

Entgelterhöhung durch Pflegesatzverhandlung in stationären Pflegeeinrichtungen von Frau RAin Ruser (23.8.21)

Azubi nach Pflegeberufegesetz

Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen.
Beschluss der Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz vom 1.1.26 bis 31.12.26
für stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen

Der Umlagebetrag gilt einheitlich für alle stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen. Es ist keine Antragstellung erforderlich.

Azubi Krankenpflegehelfer/in

Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.

Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege
gültig für das Ausbildungsjahr 2025 / 2026

SGB V

Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen (Stand 1.11.2017)

Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V
Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V (Muster)
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Rahmenverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen

AOK
BKK Die Bahn-BKK tritt zum 31.3.2024 und die Novitas BKK tritt zum 30.6.2024 aus dem Vertrag aus.