Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.11.2019) |
1. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.7.2023 bis 31.12.2025)
Betrifft: § 20 Abs. 6 Sicherstellung der Leistung, Qualifikation des Personals (Umsetzung § 113c SGB XI) |
2. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.1.2026)
Betrifft: § 20 Abs. 6 zur Umsetzung § 113c SGB XI und löst den 1. Nachtrag ab. |
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Verhandlungsunterlagen SGB XI |
Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Pflegeheimen (Vollverhandlung) für einen Laufzeitbeginn ab 1.1.2026 |
Hinweis: Die Antragsunterlagen für die vereinfachten Verfahren zum regionalen Entgelt 2026 können erst nach Bekanntgabe und Beschlussfassung veröffentlicht werden. |
vereinfachte Antragsunterlagen für eine Entgeltverhandlung bei einer aktuellen Vergütungsvereinbarung von tarifungebundenen
Pflegeeinrichtungen
Bedingungen: mindestens eine Vollverhandlung nach PSG II, keine Änderung der Platzzahl seit der letzten Verhandlung regionales Entgelt 2026 Basis regional übliches Entgelt (B2) mit individuellen Personalkosten nach Ablauf der Laufzeit |
Antragsunterlagen zur Umstellung von aktuellen Vergütungsvereinbarungen während der Laufzeit
von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
regionales Entgelt 2026 (nur anzuwenden, wenn Laufzeit nicht bis 31.12.2025 ausgelaufen ist) Variante 1: Umstellung während der Laufzeit auf Basis des regional üblichen Entgelts (C1) Variante 2: Umstellung während der Laufzeit vereinfachtes Verfahren (C2) |
Ankündigung einer Entgeltänderung gegenüber Bewohnern in Pflegeheimen |
Entgelterhöhung durch
Pflegesatzverhandlung in stationären Pflegeeinrichtungen von Frau RAin Ruser (23.8.21)
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Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen. |
Beschluss der
Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz
vom 1.1.25 bis 31.12.25
für stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen Hinweis: Ab 1.1.2025 ist keine individuelle Antragstellung mehr erforderlich. |
Beschluss der
Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz
vom 1.1.26 bis 31.12.26
für stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen Der Umlagebetrag gilt einheitlich für alle stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen. |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.
Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege gültig für das Ausbildungsjahr 2025 / 2026 |
SGB V |
Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen
(Stand 1.11.2017)
Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V |
Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V (Muster)
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase |
Rahmenverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen |
AOK
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BKK
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