Aktuelle Verträge für
L.V.H.S. - Mitglieder in Sachsen
Tagespflege




In der Übersicht sind die über den L.V.H.S. geschlossenen Verträgen und Vereinbarungen zusammengefasst. Jeder Pflegedienst / jede Pflegeeinrichtungen kann einen davon abweichenden Vertrag geschlossen haben. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Im Streitfall ist immer der konkrete Vertrag der Pflegeeinrichtung bindend.

Der L.V.H.S. kann keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität in jeder Pflegeeinrichtung übernehmen.

SGB XI

Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19)

Verhandlungsunterlagen SGB XI

Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Tages- / Nachtpflegen (Vollverhandlung)
vereinfachte Antragsunterlagen für eine Entgeltverhandlung bei einer aktuellen Vergütungsvereinbarung von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
Bedingungen: mindestens eine Vollverhandlung nach PSG II, keine Änderung der Platzzahl seit der letzten Verhandlung

regionales Entgelt 2025

Variante 1: Basis regional übliches Entgelt (B1) für Tages- und Kurzzeitpflege nach Ablauf der Laufzeit

Variante 2: Basis regional übliches Entgelt (B2) mit individuellen Personalkosten nach Ablauf der Laufzeit
Antragsunterlagen zur Umstellung von aktuellen Vergütungsvereinbarungen während der Laufzeit von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen

regionales Entgelt 2025 (nur anzuwenden, wenn Laufzeit nicht bis 31.12.2024 ausgelaufen ist)

Variante 1: Umstellung während der Laufzeit auf Basis des regional üblichen Entgelts (C1)

Variante 2: Umstellung während der Laufzeit vereinfachtes Verfahren (C2)

Ankündigung einer Entgeltänderung gegenüber Gästen in der Tagespflege

Entgelterhöhung durch Pflegesatzverhandlung in stationären Pflegeeinrichtungen von Frau RAin Ruser (23.8.21)

Azubi nach Pflegeberufegesetz

Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen.
Beschluss der Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz vom 1.1.25 bis 31.12.25
für stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen

Hinweis: Ab 1.1.2025 ist keine individuelle Antragstellung mehr erforderlich.

Azubi Krankenpflegehelfer/in

Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.

Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege
gültig für das Ausbildungsjahr 2024 / 2025