Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI
Änderung zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von 1997 (gültig ab 1.5.1997) Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von 1997 (gültig ab 1.5.2023) Betrifft: § 27 Abwesenheit |
Abwesenheitsregelung bei unvorhergesehener oder krankheitsbedingter vorübergehender
Abwesenheit während der Kurzzeitpflege
Festlegung der PSK vom 25.5.2023 |
Gemeinsame Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich
tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege
GKV-Spitzenverband |
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Verhandlungsunterlagen SGB XI |
Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Kurzzeitpflegen (Vollverhandlung) |
vereinfachte Antragsunterlagen für eine Entgeltverhandlung bei einer aktuellen Vergütungsvereinbarung von tarifungebundenen
Pflegeeinrichtungen
Bedingungen: mindestens eine Vollverhandlung nach PSG II, keine Änderung der Platzzahl seit der letzten Verhandlung regionales Entgelt 2025 Variante 1: Basis regional übliches Entgelt (B1) für Tages- und Kurzzeitpflege nach Ablauf der Laufzeit Variante 2: Basis regional übliches Entgelt (B2) mit individuellen Personalkosten nach Ablauf der Laufzeit |
Antragsunterlagen zur Umstellung von aktuellen Vergütungsvereinbarungen während der Laufzeit
von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
regionales Entgelt 2025 (nur anzuwenden, wenn Laufzeit nicht bis 31.12.2024 ausgelaufen ist) Variante 1: Umstellung während der Laufzeit auf Basis des regional üblichen Entgelts (C1) Variante 2: Umstellung während der Laufzeit vereinfachtes Verfahren (C2) |
Ankündigung einer Entgeltänderung gegenüber Gästen in der Kurzzeitpflege |
Entgelterhöhung durch
Pflegesatzverhandlung in stationären Pflegeeinrichtungen von Frau RAin Ruser (23.8.21)
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Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen. |
Beschluss der
Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz
vom 1.1.25 bis 31.12.25
für stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen Hinweis: Ab 1.1.2025 ist keine individuelle Antragstellung mehr erforderlich. |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.
Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege gültig für das Ausbildungsjahr 2024 / 2025 |
SGB V |
Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen (Stand 1.11.2017)
Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V |