Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
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Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI
(gültig ab 1.7.2026)
zur Zeit im Unterschriftenverfahren |
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Hinweis: Am 1. Juli 2026 bestehende Pflegesatzvereinbarungen gem. § 85 Abs. 2 SGB XI
bleiben bis zum Abschluss einer neuen Pflegesatzvereinbarung in Kraft. § 85 Abs. 7 SGB XI findet keine Anwendung.
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI Änderung zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von 1997 (gültig ab 1.5.1997) Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von 1997 (gültig ab 1.5.2023) Betrifft: § 27 Abwesenheit 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von 1997 (gültig ab 1.1.2026) Betrifft: pflegegradunabhängiger Pflegesatz in der Kurzzeitpflege, Herleitung Pflegesatz für integrierte und angebundene Kurzzeitpflege |
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Abwesenheitsregelung bei unvorhergesehener oder krankheitsbedingter vorübergehender
Abwesenheit während der Kurzzeitpflege
Festlegung der PSK vom 25.5.2023 |
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Gemeinsame Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich
tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege
GKV-Spitzenverband |
| Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
| Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Verhandlungsunterlagen SGB XI |
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Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Kurzzeitpflegeeinrichtungen
(Vollverhandlung)
mit Hinweisen für Anpassung gemäß 2. Nachtrag ab 1.1.2026 |
| Hinweis: Die Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Kurzzeitpflegeeinrichtungen werden zur Zeit auf den neuen Rahmenvertrag (gültig ab 1.7.2026) angepasst und danach veröffentlicht. |
Ankündigung einer Entgeltänderung gegenüber Gästen in der Kurzzeitpflege |
Entgelterhöhung durch
Pflegesatzverhandlung in stationären Pflegeeinrichtungen von Frau RAin Ruser (23.8.21)
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Azubi nach Pflegeberufegesetz |
| Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen. |
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Beschluss der
Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz
vom 1.1.26 bis 31.12.26
für stationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen Der Umlagebetrag gilt einheitlich für alle stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen. Es ist keine Antragstellung erforderlich. |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
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Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.
Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege gültig für das Ausbildungsjahr 2025 / 2026 |
SGB V |
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Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen (Stand 1.11.2017)
Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V |