Aktuelle Verträge für
L.V.H.S. - Mitglieder in Sachsen
Pflegedienste



In der Übersicht sind die über den L.V.H.S. geschlossenen Verträgen und Vereinbarungen zusammengefasst. Jeder Pflegedienst / jede Pflegeeinrichtungen kann einen davon abweichenden Vertrag geschlossen haben. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Im Streitfall ist immer der konkrete Vertrag der Pflegeeinrichtung bindend.

Der L.V.H.S. kann keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität in jeder Pflegeeinrichtung übernehmen.

SGB XI

Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß § 75 SGB XI im Freistaat Sachsen zur Umsetzung des § 124 SGB XI - Häusliche Betreuung
gültig ab 1.1.2013
Vertrag zur Umsetzung des § 124 SGB XI - Häusliche Betreuung
(Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen)

Wurde nachträglich inhaltsgleich als Ergänzungsvereinbarung in den Rahmenvertrag aufgenommen.
Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. August 2023

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Januar 2024

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Juli 2024
(betrifft ausschließlich Pflegedienste mit Inflationsausgleichsprämie und Pflegedienste mit 10 % höherer Entlohnung zum regionalen Entgelt 2023)

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringerverbänden ab 1. Januar 2025
LK-System und Preise nach § 89 SGB XI ab 1.1.2025
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S.
Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt.

Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Diese ist für die Abrechnung der ab 1. Januar 2025 erbrachten Leistungen maßgeblich.

Die bisherigen Abrechnungskennzeichen im SGB XI bleiben unverändert.

regionales Entgelt 2025

regionales Entgelt 2025

mit 10 % höherer Entlohnung

regionales Entgelt 2024

mit 10 % höherer Entlohnung

Tarife

1.1.2025 bis 31.12.2025

1.1.2025 bis 31.12.2025

1.1.2024 bis 31.12.2024
Fortgeltung möglich

(weitere Entgelte für Tarife auf Nachfrage)

LK-System

LK-System

LK-System

PATT
ab 1.7.2024

DRK
ab 1.7.2024

Beitrittserklärung SGB XI für Mitglieder des L.V.H.S. zur Vergütungsvereinbarung SGB XI ab 1.1.2025
gültig ab 1.1.2025 bis 31.12.2025
Hinweise des L.V.H.S. zur Zahlung einer / der Inflationsausgleichsprämie (Stand: 3.6.2024)
Positionsnummernverzeichnis nach § 105 SGB XI
ab 1.1.2025, bereitgestellt von der AOK PLUS
Positionsnummernverzeichnis nach § 105 SGB XI
bis 31.12.2024, bereitgestellt von der AOK PLUS
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett
Strukturerhebungsbogen SGB XI Adressänderung (Stand 1.6.19)
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19)
Zuständigkeit der Kostenträger für Vertragsabschluß / Änderungsmeldung (Stand 27.6.23)

Azubi nach Pflegeberufegesetz

Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen.
Beschluss der Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz (LK 21) vom 1.1.25 bis 31.12.25
für ambulante Pflegedienste in Sachsen

Azubi Krankenpflegehelfer/in

Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.

Antrag auf Zusatzvereinbarung LK 20a gemäß § 82a SGB XI
gültig für das Ausbildungsjahr 2024 / 2025

SGB V alle Kassen

Hinweis:
Pflegedienste benötigen grundsätzlich einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen. Mitglieder des L.V.H.S. können mit der Beitrittserklärung den Vergütungsvereinbarungen des L.V.H.S. beitreten.
Der Pflegedienst muss sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für eine Vergütungsvariante entscheiden. Er kann nach Unterzeichnung nicht mehr frei zwischen den Varianten wählen. Ein Wechsel ist mit einer neuen Vergütungsvereinbarung möglich.

Es gilt immer der konkrete Vertrag für den Pflegedienst. Im Einzelfall können die Laufzeiten von den hier aufgezeichneten Daten abweichen.
Änderungen zur Pflegeeinrichtung (z.B. Rechtsform, Inhaber / vertretungsberechtigte Person oder Anschrift) sind während der gesamten Laufzeit gegenüber dem L.V.H.S. schriftlich anzuzeigen.
kassenartenübergreifender Versorgungsvertrag gültig ab 1. Oktober 2025 (bei Neuzulassung ab 1. Mai 2025)

Mustervertrag in Vorbereitung

Strukturerhebungsbogen in Vorbereitung
Mustervertrag mit dem Patient (Preise ab Januar 2025)

mit Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung

Bitte achten Sie auf die richtige Wahl der Anlage 1 entsprechend Ihrer Entscheidung.
Beitrittserklärung SGB V für L.V.H.S.-Mitglieder zur Vergütungsvereinbarung Häusliche Krankenpflege nach § 132, 132 a SGB V im Freistaat Sachsen ab 1.1.2025
gültig ab 1.1.2025 bis 31.12.2025
Vereinbarung über die Vergütung Häuslicher Krankenpflege zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1.8.2023

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Januar 2024

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Juli 2024
(betrifft ausschließlich Pflegedienste mit Inflationsausgleichsprämie und Pflegedienste mit 10 % höherer Entlohnung zum regionalen Entgelt)

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringerverbänden ab 1. Januar 2025
Leistungsbeschreibung: Die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege stellt die Leistungsbeschreibung dar.
Curriculum: Anforderung an die Qualifizierung geeigneter Pflegekräfte zum Einsatz in der Leistungsgruppe I.
Der Einsatz ist nur möglich, wenn der Pflegedienst die entsprechende Vertragsvariante gewählt hat.
Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022

Hinweise des vdek bitte unbedingt beachten! (Stand 8.7.2022)

Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 1.7.2022)
Vergütungssätze ab 1.1.2025
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S.
Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt.

Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.

regionales Entgelt 2025

regionales Entgelt 2025

mit 10 % höherer Entlohnung

regionales Entgelt 2024

mit 10 % höherer Entlohnung

Tarife

1.1.2025 bis 31.12.2025

1.1.2025 bis 31.12.2025

1.1.2024 bis 31.12.2024
Fortgeltung möglich

(weitere Entgelte für Tarife auf Nachfrage)

Vergütung
incl. AC / TK

Vergütung
incl. AC / TK

Vergütung
incl. AC / TK

SGB V ausschließlich für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden

Muster Zusatzvereinbarung und Personalbogen zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (spezialisierte Pflegedienste)
Zuordnung der akuten Wundversorgung LG III / IV und der chronischen Wundversorgung LG IX beachten (gilt nur für spezialisierte Pflegedienste)
Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden

Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022

Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 21.7.2022)
Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden

Vergütungssätze ab 1.1.2025
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S.
Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt.

Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört.
Beachten Sie die Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte gemäß BRE in der Leistungsgruppe IX und entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.

Nur für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung

regionales Entgelt 2025

regionales Entgelt 2025

mit 10 % höherer Entlohnung

regionales Entgelt 2024

mit 10 % höherer Entlohnung

Tarife

1.1.2025 bis 31.12.2025

1.1.2025 bis 31.12.2025

1.1.2024 bis 31.12.2024
Fortgeltung möglich

(weitere Entgelte für Tarife auf Nachfrage)

Vergütung
incl. AC / TK

Vergütung
incl. AC / TK

Vergütung
incl. AC / TK

SGB V ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege

Ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI)

Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. Januar 2024
Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 02.02.2024)

Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. Januar 2024
Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 12.12.2023)

Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. September 2023 bis 31. Dezember 2023
Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 5.5.2023)

SGB V Verträge für Bestandsmitglieder
vor dem 1.7.2023

SGB V AOK PLUS

Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der AOK ab 1. April 2006

SGB V vdek

Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit dem vdek ab 1. Juli 2011

SGB V Knappschaft

Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Knappschaft
HKP-Verordnung nur als Fax bei der Knappschaft einreichen

SGB V BKK Landesverband Mitte

Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der BKK (Muster)

SGB V IKK classic

Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der IKK

SGB V Liga

Rahmenvertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege mit Bindungswirkung für private Pflegedienste