Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI |
Ergänzungsvereinbarung
zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß § 75 SGB XI im Freistaat Sachsen zur Umsetzung des § 124 SGB XI - Häusliche Betreuung
gültig ab 1.1.2013 |
Vertrag zur Umsetzung des § 124 SGB XI
- Häusliche Betreuung
(Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) Wurde nachträglich inhaltsgleich als Ergänzungsvereinbarung in den Rahmenvertrag aufgenommen. |
Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S.
vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
(Original mit Unterschriften liegt beim L.V.H.S.) |
LK-System und Preise nach § 89 SGB XI vom 1.7.2022 bis 30.6.2023
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Diese ist auch für die Abrechnung der ab 1. Juli 2022 erbrachten Leistungen maßgeblich.
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Beitrittserklärung für Mitglieder des L.V.H.S. zur Vergütungsvereinbarung SGB XI |
Positionsnummernverzeichnis
nach § 105 SGB XI und
Anschreiben der AOK PLUS
ab 1.3.2020, bereitgestellt von der AOK PLUS |
Beschluss der Pflegesatzkommission
nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz vom 1.1.23 bis 31.12.23
für ambulante Pflegedienste in Sachsen |
Beschluss der Pflegesatzkommission
nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz vom 1.1.22 bis 31.12.22
für ambulante Pflegedienste in Sachsen |
Die Pflegedienste können zusätzlich eine individuelle Vereinbarung zu den Ausbildungskosten der Altenpflegeazubi´s (LK 20) schließen. |
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Adressänderung (Stand 1.6.19) |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Formblatt zur Anerkennung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI |
Azubi nach Altenpflegegesetz |
Antrag auf Zusatzvereinbarung LK 20
gemäß § 82a SGB XI
gültig für das Ausbildungsjahr 2022 / 2023 |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI. Verwenden Sie diesen Antrag bitte nicht für die Ausbildung nach dem
Altenpflegegesetz.
Sofern die Ausbildung bereits vor dem 1. März 2023 gestartet ist, nehmen Sie bitte Rücksprache mit uns. Antrag auf Zusatzvereinbarung LK 20a gemäß § 82a SGB XI gültig für das Ausbildungsjahr 2022 / 2023 |
SGB V alle Kassen |
Achtung:
Der Pflegedienst muss mit jeder Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abschließen und kann als Mitglied des L.V.H.S. mit der Beitrittserklärung den Vergütungsvereinbarungen des L.V.H.S. beitreten. Es gilt immer der konkrete Vertrag für den Pflegedienst. Im Einzelfall können die Laufzeiten von den hier aufgezeichneten Daten abweichen. Der Pflegedienst musste sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für eine Vergütungsvariante entscheiden. Er kann nach Unterzeichnung nicht mehr frei zwischen den Varianten wählen. |
Änderungen zur Besetzung der PDL und Änderungen zur Pflegeeinrichtung (z.B. Rechtsform oder Anschrift) sind während der gesamten Laufzeit gegenüber dem L.V.H.S. schriftlich anzuzeigen. |
Mustervertrag mit dem Patient
mit Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung Bitte achten Sie auf die richtige Wahl der Anlage 1 entsprechend Ihrer Entscheidung. (Stand 22.12.22) |
Beitrittserklärung für L.V.H.S.-Mitglieder zur Vergütungsvereinbarung Häusliche Krankenpflege nach § 132, 132 a SGB V im Freistaat Sachsen |
Vereinbarung
über die Vergütung Häuslicher Krankenpflege zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. vom 1.7.2022 bis
30.6.2023
(Original mit Unterschriften liegt beim L.V.H.S.) Neue Zuordnung der Wundversorgung LG III, IV und V beachten! |
Leistungsbeschreibung: Die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege stellt die Leistungsbeschreibung dar. |
Curriculum:
Anforderung an die Qualifizierung geeigneter Pflegekräfte zum Einsatz in der Leistungsgruppe I.
Der Einsatz ist nur möglich, wenn der Pflegedienst die entsprechende Vertragsvariante gewählt hat. |
Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen
ab 1. Juli 2022
Hinweise des vdek bitte unbedingt beachten! (Stand 8.7.2022) Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 1.7.2022) |
Vergütungssätze vom 1.7.2022 bis 30.6.2023
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.
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Muster
Zusatzvereinbarung und
Personalbogen zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (spezialisierte Pflegedienste)
Zuordnung der akuten Wundversorgung LG III / IV und der chronischen Wundversorgung LG IX beachten (gilt nur für spezialisierte Pflegedienste) |
Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden
Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022 Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 21.7.2022) |
Ausschließlich für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer
heilender Wunden
Vergütungssätze vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie die Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte gemäß BRE in der Leistungsgruppe IX und entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.
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SGB V AOK PLUS |
Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der AOK ab 1. April 2006 |
SGB V Knappschaft |
Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Knappschaft |
HKP-Verordnung nur als Fax bei der Knappschaft einreichen |
SGB V vdek |
Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit dem vdek ab 1. Juli 2011 |
Anerkenntniserklärung des
Vertrages nach § 132, 132 a SGB V mit dem vdek ab 1. Juli 2021
Der Vertrag SGB V besteht direkt zwischen dem vdek und dem L.V.H.S. Diesen können unsere Mitglieder anerkennen. Bitte beachten Sie, dass außerdem für alle Krankenkassen eine Beitrittserklärung zur Vergütungsvereinbarung erforderlich ist. |
SGB V BKK Landesverband Mitte |
Durchführungsvereinbarung SGB V mit dem BKK Landesverband Mitte und der IKK classic |
Änderungsmeldung SGB V mit der BKK |
Strukturerhebungsbogen SGB V mit der BKK |
Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der BKK (Muster) |
SGB V IKK classic |
DTA SGB V Erprobung ab 1.8.21, Echtbetrieb ab 1.11.21 |
Durchführungsvereinbarung SGB V mit dem BKK Landesverband Mitte und der IKK classic |
Änderungsmeldung SGB V mit der IKK classic |
Strukturerhebungsbogen SGB V mit der IKK classic | Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der IKK |
SGB V Liga |
Rahmenvertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege mit Bindungswirkung für private Pflegedienste |