Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
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Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI | ||||||||||||||||||
Ergänzungsvereinbarung
zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß § 75 SGB XI im Freistaat Sachsen zur Umsetzung des § 124 SGB XI - Häusliche Betreuung
gültig ab 1.1.2013 |
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Vertrag zur Umsetzung des § 124 SGB XI
- Häusliche Betreuung
(Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) Wurde nachträglich inhaltsgleich als Ergänzungsvereinbarung in den Rahmenvertrag aufgenommen. |
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Vereinbarung
zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. August 2023
Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Januar 2024 Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Juli 2024 (betrifft ausschließlich Pflegedienste mit Inflationsausgleichsprämie und Pflegedienste mit 10 % höherer Entlohnung zum regionalen Entgelt 2023) |
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LK-System und Preise nach § 89 SGB XI ab 1.1.2024
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Diese ist für die Abrechnung der ab 1. Januar 2024 bzw. ab 1. Juli 2024 erbrachten Leistungen maßgeblich.
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Hinweise des L.V.H.S. zur Zahlung einer / der Inflationsausgleichsprämie (Stand: 3.6.2024) | ||||||||||||||||||
Beitrittserklärung
für Mitglieder des L.V.H.S. zur Vergütungsvereinbarung SGB XI ab 1.7.2024
gültig ab 1.7.2024 bis 31.12.2024 |
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Positionsnummernverzeichnis
nach § 105 SGB XI
ab 1.1.2024, bereitgestellt von der AOK PLUS |
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Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett | ||||||||||||||||||
Strukturerhebungsbogen SGB XI Adressänderung (Stand 1.6.19) | ||||||||||||||||||
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) | ||||||||||||||||||
Zuständigkeit der Kostenträger für Vertragsabschluß / Änderungsmeldung (Stand 27.6.23) |
Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen. |
Beschluss der
Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz
(LK 21) vom 1.1.24 bis 31.12.24
für ambulante Pflegedienste in Sachsen |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.
Antrag auf Zusatzvereinbarung LK 20a gemäß § 82a SGB XI gültig für das Ausbildungsjahr 2024 / 2025 |
Azubi nach Altenpflegegesetz |
Hinweis: Die Übergangszeit zur Beendigung der Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz endet am 31.12.2024. Zeitgleich endet auch die Möglichkeit der Refinanzierung. |
SGB V alle Kassen |
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Hinweis:
Seit 1. Juli 2023 schließen die Krankenkassen gemeinsam und einheitlich einen Versorgungsvertrag mit dem Pflegedienst ab. Mitglieder des L.V.H.S. können mit der Beitrittserklärung den Vergütungsvereinbarungen des L.V.H.S. beitreten. Es gilt immer der konkrete Vertrag für den Pflegedienst. Im Einzelfall können die Laufzeiten von den hier aufgezeichneten Daten abweichen. Der Pflegedienst musste sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für eine Vergütungsvariante entscheiden. Er kann nach Unterzeichnung nicht mehr frei zwischen den Varianten wählen. |
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Änderungen zur Besetzung der PDL und Änderungen zur Pflegeeinrichtung (z.B. Rechtsform oder Anschrift) sind während der gesamten Laufzeit gegenüber dem L.V.H.S. schriftlich anzuzeigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mustervertrag mit dem Patient
(Preise ab Januar 2024 / Juli 2024)
mit Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung Bitte achten Sie auf die richtige Wahl der Anlage 1 entsprechend Ihrer Entscheidung. |
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Beitrittserklärung
für L.V.H.S.-Mitglieder zur Vergütungsvereinbarung Häusliche Krankenpflege nach § 132, 132 a SGB V
im Freistaat Sachsen ab 1.7.2024
gültig ab 1.7.2024 bis 31.12.2024 |
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Vereinbarung
über die Vergütung Häuslicher Krankenpflege zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1.8.2023
Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Januar 2024 Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Juli 2024 (in Vorbereitung) (betrifft ausschließlich Pflegedienste mit Inflationsausgleichsprämie und Pflegedienste mit 10 % höherer Entlohnung zum regionalen Entgelt) |
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Leistungsbeschreibung: Die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege stellt die Leistungsbeschreibung dar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Curriculum:
Anforderung an die Qualifizierung geeigneter Pflegekräfte zum Einsatz in der Leistungsgruppe I.
Der Einsatz ist nur möglich, wenn der Pflegedienst die entsprechende Vertragsvariante gewählt hat. |
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Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022
Hinweise des vdek bitte unbedingt beachten! (Stand 8.7.2022) Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 1.7.2022) |
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Vergütungssätze ab 1.1.2024
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.
SGB V ausschließlich für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden
Muster
Zusatzvereinbarung und
Personalbogen zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (spezialisierte Pflegedienste)
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Zuordnung der akuten Wundversorgung LG III / IV und der chronischen Wundversorgung LG IX beachten (gilt nur für spezialisierte Pflegedienste)
Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden
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Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022 Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 21.7.2022)
Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden
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Vergütungssätze ab 1.1.2024 Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie die Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte gemäß BRE in der Leistungsgruppe IX und entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I. Nur für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung
SGB V ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege
Ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI)
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Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. Januar 2024 Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 02.02.2024) Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. Januar 2024 Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 12.12.2023) Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. September 2023 bis 31. Dezember 2023 Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 5.5.2023) SGB V Verträge für Bestandsmitglieder
SGB V AOK PLUS
Vertrag nach § 132, 132 a SGB V
mit der AOK ab 1. April 2006
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SGB V vdek
Vertrag nach § 132, 132 a
SGB V mit dem vdek ab 1. Juli 2011
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SGB V Knappschaft
Vertrag nach § 132, 132 a
SGB V mit der Knappschaft
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HKP-Verordnung nur als Fax bei der Knappschaft einreichen
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SGB V BKK Landesverband Mitte
Vertrag nach § 132, 132 a
SGB V mit der BKK (Muster)
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SGB V IKK classic
Vertrag nach § 132, 132 a SGB V
mit der IKK
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SGB V Liga
Rahmenvertrag nach § 132, 132 a SGB V
mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege mit Bindungswirkung für private Pflegedienste
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