Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
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Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI | ||||||||||||||||||
Ergänzungsvereinbarung
zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß § 75 SGB XI im Freistaat Sachsen zur Umsetzung des § 124 SGB XI - Häusliche Betreuung
gültig ab 1.1.2013 |
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Vertrag zur Umsetzung des § 124 SGB XI
- Häusliche Betreuung
(Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) Wurde nachträglich inhaltsgleich als Ergänzungsvereinbarung in den Rahmenvertrag aufgenommen. |
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Vereinbarung
zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. August 2023
Anpassung ab 1. Januar 2024 (in Abstimmung) |
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LK-System und Preise nach § 89 SGB XI ab 1.1.2024
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Diese ist für die Abrechnung der ab 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen maßgeblich.
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Hinweise des L.V.H.S. zur Zahlung einer / der Inflationsausgleichsprämie (Stand: 27.7.2023) | ||||||||||||||||||
Beitrittserklärung
für Mitglieder des L.V.H.S. zur Vergütungsvereinbarung SGB XI ab 1.8.2023
gültig ab 1.1.2024 |
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Positionsnummernverzeichnis
nach § 105 SGB XI
ab 1.1.2024, bereitgestellt von der AOK PLUS |
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Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett | ||||||||||||||||||
Strukturerhebungsbogen SGB XI Adressänderung (Stand 1.6.19) | ||||||||||||||||||
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) | ||||||||||||||||||
Zuständigkeit der Kostenträger für Vertragsabschluß / Änderungsmeldung (Stand 27.6.23) |
Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Beschluss der Pflegesatzkommission
nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz (LK 21) vom 1.1.24 bis 31.12.24
für ambulante Pflegedienste in Sachsen |
Beschluss der Pflegesatzkommission
nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz (LK 21) vom 1.1.23 bis 31.12.23
für ambulante Pflegedienste in Sachsen |
Die Pflegedienste können zusätzlich eine individuelle Vereinbarung zu den Ausbildungskosten der Altenpflegeazubi´s (LK 20) und / oder der Krankenpflegehelferazubis (LK 20a) schließen. |
Azubi nach Altenpflegegesetz |
Antrag auf Zusatzvereinbarung LK 20
gemäß § 82a SGB XI
gültig für das Ausbildungsjahr 2023 / 2024 |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI. Verwenden Sie diesen Antrag bitte nicht für die Ausbildung nach dem
Altenpflegegesetz.
Antrag auf Zusatzvereinbarung LK 20a gemäß § 82a SGB XI gültig für das Ausbildungsjahr 2023 / 2024 |
SGB V alle Kassen |
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Achtung:
Der Pflegedienst muss mit jeder Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abschließen und kann als Mitglied des L.V.H.S. mit der Beitrittserklärung den Vergütungsvereinbarungen des L.V.H.S. beitreten. Es gilt immer der konkrete Vertrag für den Pflegedienst. Im Einzelfall können die Laufzeiten von den hier aufgezeichneten Daten abweichen. Der Pflegedienst musste sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für eine Vergütungsvariante entscheiden. Er kann nach Unterzeichnung nicht mehr frei zwischen den Varianten wählen. |
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Änderungen zur Besetzung der PDL und Änderungen zur Pflegeeinrichtung (z.B. Rechtsform oder Anschrift) sind während der gesamten Laufzeit gegenüber dem L.V.H.S. schriftlich anzuzeigen. | ||||||||||||||||
Mustervertrag mit dem Patient
(Preise ab August 2023)
mit Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung (für 2024 in Bearbeitung) Bitte achten Sie auf die richtige Wahl der Anlage 1 entsprechend Ihrer Entscheidung. |
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Beitrittserklärung
für L.V.H.S.-Mitglieder zur Vergütungsvereinbarung Häusliche Krankenpflege nach § 132, 132 a SGB V
im Freistaat Sachsen ab 1.8.2023
gültig ab 1.1.2024 |
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Vereinbarung
über die Vergütung Häuslicher Krankenpflege zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1.8.2023
Anpassung ab 1. Janbuar 2024 (in Abstimmung) |
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Leistungsbeschreibung: Die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege stellt die Leistungsbeschreibung dar. | ||||||||||||||||
Curriculum:
Anforderung an die Qualifizierung geeigneter Pflegekräfte zum Einsatz in der Leistungsgruppe I.
Der Einsatz ist nur möglich, wenn der Pflegedienst die entsprechende Vertragsvariante gewählt hat. |
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Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022
Hinweise des vdek bitte unbedingt beachten! (Stand 8.7.2022) Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 1.7.2022) |
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Vergütungssätze ab 1.1.2024
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.
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SGB V ausschließlich für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden |
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Muster
Zusatzvereinbarung und
Personalbogen zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (spezialisierte Pflegedienste)
Zuordnung der akuten Wundversorgung LG III / IV und der chronischen Wundversorgung LG IX beachten (gilt nur für spezialisierte Pflegedienste) |
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Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden
Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022 Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 21.7.2022) |
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Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden
Vergütungssätze ab 1.1.2024 Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S. Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt. Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie die Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte gemäß BRE in der Leistungsgruppe IX und entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I. Nur für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung
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SGB V ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege |
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Ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI)
Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. September 2023 Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 5.5.2023) Die IKK classic und der vdek haben uns mitgeteilt, dass bei diesen Kassen zum 1.9.23 keine neuen GPOS gelten. Von der BKK und der Knappschaft liegt uns keine Antwort vor. |
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SGB V AOK PLUS |
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Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der AOK ab 1. April 2006 | ||||||||||||||||
SGB V vdek |
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Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit dem vdek ab 1. Juli 2011 | ||||||||||||||||
SGB V Knappschaft |
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Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Knappschaft | ||||||||||||||||
HKP-Verordnung nur als Fax bei der Knappschaft einreichen | ||||||||||||||||
SGB V BKK Landesverband Mitte |
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Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der BKK (Muster) | ||||||||||||||||
SGB V IKK classic |
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Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der IKK | ||||||||||||||||
SGB V Liga |
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Rahmenvertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege mit Bindungswirkung für private Pflegedienste |