Aktuelle Verträge für
L.V.H.S. - Mitglieder in Sachsen
Pflegedienste



In der Übersicht sind die über den L.V.H.S. geschlossenen Verträgen und Vereinbarungen zusammengefasst. Jeder Pflegedienst / jede Pflegeeinrichtungen kann einen davon abweichenden Vertrag geschlossen haben. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Im Streitfall ist immer der konkrete Vertrag der Pflegeeinrichtung bindend.

Der L.V.H.S. kann keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität in jeder Pflegeeinrichtung übernehmen.

SGB XI

Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß § 75 SGB XI im Freistaat Sachsen zur Umsetzung des § 124 SGB XI - Häusliche Betreuung
gültig ab 1.1.2013
Vertrag zur Umsetzung des § 124 SGB XI - Häusliche Betreuung
(Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen)

Wurde nachträglich inhaltsgleich als Ergänzungsvereinbarung in den Rahmenvertrag aufgenommen.
Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. August 2023

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Januar 2024

Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Juli 2024
(betrifft ausschließlich Pflegedienste mit Inflationsausgleichsprämie und Pflegedienste mit 10 % höherer Entlohnung zum regionalen Entgelt 2023)
LK-System und Preise nach § 89 SGB XI ab 1.1.2024
Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S.
Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt.

Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Diese ist für die Abrechnung der ab 1. Januar 2024 bzw. ab 1. Juli 2024 erbrachten Leistungen maßgeblich.

Die bisherigen Abrechnungskennzeichen im SGB XI bleiben unverändert.

Hinweis: Die Punktzahl im LK 30 und damit die Vergütung des LK 30 steigt zum 1. Juli 2024.

regionales Entgelt

regionales Entgelt

mit Inflationsausgleichsprämie (1000 €)

regionales Entgelt 2023

mit 10 % höherer Entlohnung

regionales Entgelt 2024

mit 10 % höherer Entlohnung

Tarife

1.1.2024 bis 31.12.2024

mit Anpassung LK 30 ab 1.7.24

1.7.2024 bis 31.12.2024

mit Anpassung LK 30 ab 1.7.24

1.8.2023 bis 31.12.2024

mit Anpassung LK 30 ab 1.7.24

1.1.2024 bis 31.12.2024

mit Anpassung LK 30 ab 1.7.24

(weitere Entgelte für Tarife auf Nachfrage)

mit Anpassung LK 30

LK-System

LK-System

LK-System

LK-System

PATT
ab 1.7.2024

DRK
ab 1.7.2024

Die Nachweise sind im SGB V und SGB XI identisch und müssen nicht doppelt ausgefüllt werden.

  • Verpflichtungserklärung


  • Nachweis der Auszahlung an die Mitarbeitenden
  • Abgabetermin Auszahlungsnachweis beim L.V.H.S. 6.12.2024
    Hinweise des L.V.H.S. zur Zahlung einer / der Inflationsausgleichsprämie (Stand: 3.6.2024)
    Beitrittserklärung für Mitglieder des L.V.H.S. zur Vergütungsvereinbarung SGB XI ab 1.7.2024
    gültig ab 1.7.2024 bis 31.12.2024
    Positionsnummernverzeichnis nach § 105 SGB XI
    ab 1.1.2024, bereitgestellt von der AOK PLUS
    Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett
    Strukturerhebungsbogen SGB XI Adressänderung (Stand 1.6.19)
    Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19)
    Zuständigkeit der Kostenträger für Vertragsabschluß / Änderungsmeldung (Stand 27.6.23)

    Azubi nach Pflegeberufegesetz

    Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen.
    Beschluss der Pflegesatzkommission nach SGB XI im Freistaat Sachsen zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz (LK 21) vom 1.1.24 bis 31.12.24
    für ambulante Pflegedienste in Sachsen

    Azubi Krankenpflegehelfer/in

    Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.

    Antrag auf Zusatzvereinbarung LK 20a gemäß § 82a SGB XI
    gültig für das Ausbildungsjahr 2024 / 2025

    Azubi nach Altenpflegegesetz

    Hinweis: Die Übergangszeit zur Beendigung der Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz endet am 31.12.2024. Zeitgleich endet auch die Möglichkeit der Refinanzierung.

    SGB V alle Kassen

    Hinweis:
    Seit 1. Juli 2023 schließen die Krankenkassen gemeinsam und einheitlich einen Versorgungsvertrag mit dem Pflegedienst ab. Mitglieder des L.V.H.S. können mit der Beitrittserklärung den Vergütungsvereinbarungen des L.V.H.S. beitreten.
    Es gilt immer der konkrete Vertrag für den Pflegedienst. Im Einzelfall können die Laufzeiten von den hier aufgezeichneten Daten abweichen.

    Der Pflegedienst musste sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für eine Vergütungsvariante entscheiden. Er kann nach Unterzeichnung nicht mehr frei zwischen den Varianten wählen.
    Änderungen zur Besetzung der PDL und Änderungen zur Pflegeeinrichtung (z.B. Rechtsform oder Anschrift) sind während der gesamten Laufzeit gegenüber dem L.V.H.S. schriftlich anzuzeigen.
    Mustervertrag mit dem Patient (Preise ab Januar 2024 / Juli 2024)
    mit Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung

    Bitte achten Sie auf die richtige Wahl der Anlage 1 entsprechend Ihrer Entscheidung.

    Beitrittserklärung für L.V.H.S.-Mitglieder zur Vergütungsvereinbarung Häusliche Krankenpflege nach § 132, 132 a SGB V im Freistaat Sachsen ab 1.7.2024
    gültig ab 1.7.2024 bis 31.12.2024
    Vereinbarung über die Vergütung Häuslicher Krankenpflege zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1.8.2023

    Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Januar 2024

    Aktualisierung der Vereinbarung zwischen Kostenträgern und L.V.H.S. ab 1. Juli 2024 (in Vorbereitung)
    (betrifft ausschließlich Pflegedienste mit Inflationsausgleichsprämie und Pflegedienste mit 10 % höherer Entlohnung zum regionalen Entgelt)
    Leistungsbeschreibung: Die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege stellt die Leistungsbeschreibung dar.
    Curriculum: Anforderung an die Qualifizierung geeigneter Pflegekräfte zum Einsatz in der Leistungsgruppe I.
    Der Einsatz ist nur möglich, wenn der Pflegedienst die entsprechende Vertragsvariante gewählt hat.
    Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022

    Hinweise des vdek bitte unbedingt beachten! (Stand 8.7.2022)

    Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 1.7.2022)
    Vergütungssätze ab 1.1.2024
    Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S.
    Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt.

    Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört. Beachten Sie entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.

    regionales Entgelt

    regionales Entgelt

    mit Inflationsausgleichsprämie (1000 €)

    regionales Entgelt 2023

    mit 10 % höherer Entlohnung

    regionales Entgelt 2024

    mit 10 % höherer Entlohnung

    Tarife

    1.1.2024 bis 31.12.2024

    1.7.2024 bis 31.12.2024

    1.8.2023 bis 31.12.2024

    1.1.2024 bis 31.12.2024

    (weitere Entgelte für Tarife auf Nachfrage)

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Die Nachweise sind im SGB V und SGB XI identisch und müssen nicht doppelt ausgefüllt werden.

  • Verpflichtungserklärung


  • Nachweis der Auszahlung an die Mitarbeitenden
  • Abgabetermin Auszahlungsnachweis beim L.V.H.S. 6.12.2024

    SGB V ausschließlich für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden

    Muster Zusatzvereinbarung und Personalbogen zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (spezialisierte Pflegedienste)
    Zuordnung der akuten Wundversorgung LG III / IV und der chronischen Wundversorgung LG IX beachten (gilt nur für spezialisierte Pflegedienste)
    Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden

    Gebührenpositionen für Häusliche Krankenpflege im Freistaat Sachsen für Leistungen ab 1. Juli 2022

    Hinweise der AOK PLUS bitte unbedingt beachten! (Stand 21.7.2022)
    Für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden

    Vergütungssätze ab 1.1.2024
    Maßgeblich sind die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden bei der DCS, die Mandatierung des L.V.H.S. und die Übersendung der Entscheidung an den L.V.H.S.
    Jeder Pflegedienst kann unabhängig vor der Trägerstruktur die Meldung zur Entlohnung der Mitarbeitenden an die DCS abgeben. Die Wahl der L.V.H.S.-Mitglieder ist nicht auf das regional übliche Entgelt beschränkt.

    Bitte verwenden Sie unbedingt die Preisliste, die zu Ihrer Entscheidung gehört.
    Beachten Sie die Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte gemäß BRE in der Leistungsgruppe IX und entsprechend Ihrer Entscheidung die unterschiedliche Qualifikation und damit die unterschiedlichen Preise in der Leistungsgruppe I.

    Nur für Pflegedienste mit Zusatzvereinbarung

    regionales Entgelt

    regionales Entgelt

    mit Inflationsausgleichsprämie (1000 €)

    regionales Entgelt 2023

    mit 10 % höherer Entlohnung

    regionales Entgelt 2024

    mit 10 % höherer Entlohnung

    Tarife

    1.1.2024 bis 31.12.2024

    1.7.2024 bis 31.12.2024

    1.8.2023 bis 31.12.2024

    1.1.2024 bis 31.12.2024

    (weitere Entgelte für Tarife auf Nachfrage)

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Vergütung
    incl. AC / TK

    Die Nachweise sind im SGB V und SGB XI identisch und müssen nicht doppelt ausgefüllt werden.

  • Verpflichtungserklärung


  • Nachweis der Auszahlung an die Mitarbeitenden
  • Abgabetermin Auszahlungsnachweis beim L.V.H.S. 6.12.2024

    SGB V ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege

    Ausschließlich für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI)

    Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. Januar 2024
    Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 02.02.2024)

    Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. Januar 2024
    Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 12.12.2023)

    Gebührenpositionen für AKI bei der AOK PLUS für Leistungen ab 1. September 2023 bis 31. Dezember 2023
    Hinweise der AOK PLUS bitte beachten! (Stand 5.5.2023)

    SGB V Verträge für Bestandsmitglieder
    vor dem 1.7.2023

    SGB V AOK PLUS

    Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der AOK ab 1. April 2006

    SGB V vdek

    Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit dem vdek ab 1. Juli 2011

    SGB V Knappschaft

    Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Knappschaft
    HKP-Verordnung nur als Fax bei der Knappschaft einreichen

    SGB V BKK Landesverband Mitte

    Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der BKK (Muster)

    SGB V IKK classic

    Vertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der IKK

    SGB V Liga

    Rahmenvertrag nach § 132, 132 a SGB V mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege mit Bindungswirkung für private Pflegedienste