Qualität im L.V.H.S.
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 113 SGB XI werden im Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e.V.
GROSS
geschrieben.


Gerne begleiten und unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Prüfung.

Seit September 2007 präsentiert der L.V.H.S. sein Qualitätskonzept.

Wir haben drei Qualitätshandbücher herausgegeben. Ergänzt werden diese Angebote durch regionale Qualitätszirkel.

Ein Handbuch ist an den Erfordernissen ambulanter Pflegedienste orientiert.
Das zweite Handbuch richtet sich an teilstationäre Pflegeeinrichtungen.
Das dritte Handbuch verbindet Qualitätsindikatoren und Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Die Handbücher lassen sich durch die entsprechenden Prüfgrundlagen erweitern.

QPR Ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste inkl. Anlagen; gültig ab 1.7.26
QPR-HKP und AKI nur für Pflegedienste ohne Vertrag nach SGB XI bzw. mit Vertrag nach SGB XI und Vertrag nach § 132l SGB V; gültig ab 13.7.24
stationär QPR vollstationär für Kurzzeitpflege und Pflegeheime; gültig ab 1.11.19, mit Sonderregelung des Kapitels 16 ab 23.6.20
QPR teilstationär für Tagespflege; gültig ab 1.1.22

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung werden auf der Grundlage des Pflegetransparenzverfahrens veröffentlicht.


Um das Qualitätskonzept der Pflegeeinrichtungen unter einem einheitlichen Outfit zu präsentieren, steht ein Ablagesystem mit gleichem Aufdruck zur Verfügung. Das gibt den Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, betriebseigene Unterlagen zu ergänzen.

Gerne unterbreiten wir unseren Mitgliedern ein Kostenangebot.