Pflege - Berater
L.V.H.S. und B.A.H. - Pflegeakademie

Jede Pflegeeinrichtung ist eine Beratungsstelle



Um für die Pflegekassen als Pflegeberater arbeiten zu können, benötigen Sie neben Ihrer beruflichen Qualifikation eine Zusatzausbildung. Die Ausbildung orientiert sich an der aktuellen Gesetzeslage.
Mit der Pflegereform werden die Kriterien erweitert. Sobald die Ausbildungsinhalte festgelegt sind, können die bereits ausgebildeten Pflegeberater über eine kontinuierliche Fortbildung den Ausbildungszyklus fortsetzen.
Die Pflegekassen akzeptieren in der Regel nur Ausbildungen nach den Maßstäben der jeweiligen Pflegekasse.

Grundvoraussetzung für die Arbeit als Pflegeberater ist die abgeschlossenen Ausbildung als Pflegefachkraft
(Krankenschwester / -pfleger, Gesundheits- und KrankenpflegerIn, Kinderkrankenschwester / -pfleger, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn, AltenpfelgerIn)
und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.

Die Ausbildung zum Pflegeberater dauert drei Tage. Die Teilnehmer müssen vorab die berufliche Qualifikation nachweisen.

Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder des L.V.H.S. / der B.A.H. 384 €. Nichtmiglieder bezahlen 480 €.
Für das Handbuch "Pflegeberater" erheben wir zusätzlich eine Schutzgebühr in Höhe von 10 €.
In der Teilnehmergebühr sind Tagungsgetränke und Mittagessen enthalten.